Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Leistungen

Zu den üblichen Fahrten bieten wir auch folgende Fahrten an:

 

  • Kranken- und Dialysefahrten

  • Fahrten zur Strahlen- und Chemotherapie

  • Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung  

  • Rollstuhlfahrten

     

Nicht jede Krankenfahrt wird automatisch von der Krankenkasse übernommen.
Hier finden Sie die grundlegenden Informationen dazu:

 

  • Krankenfahrten zur Einweisung ins Krankenhaus oder zur Entlassung von dort werden
    grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Ebenso werden Fahrten zu
    stationären Vor-und Nachuntersuchungen innerhalb eines Zeitraumes
    von 10 Tagen vor und 10 Tagen nach dem Krankenhaus-Aufenthalt übernommen.

  • Bei ambulanten Fahrten zu Ärzten oder Kliniken muss vom Patienten:in eine
    schriftliche Kosten-Übernahme bei der Krankenkasse beantragt werden,
    und zwar vor Antritt der Fahrt.

  • Bei Patienten:innen, die einen Schwerbehinderten-Ausweis mit den Kennzeichen
    AG, BI oder H besitzen, wird jede Krankenfahrt ausnahmslos von der
    Krankenkasse übernommen.

  • Bei Patienten:innen mit mindestens Pflegegrad 3 oder 4 und einem
    Schwerbehinderten-Ausweis mit einem Kennzeichen G, AG, BI oder H,
    wird ebenfalls jede Fahrt von der Krankenkasse übernommen.

     

 

Zahlung von Eigenanteil bei Krankenfahrten

 

Jeder Fahrgast, der nicht zuzahlungsbefreit ist, muss einen Eigenanteil
zu seiner Krankenfahrt leisten. Dieser beträgt 5,-€ bei einem Fahrpreis
von bis zu 50,-€. Bei einem Fahrpreis über 50,-€ bis zu 99,- € sind
10 Prozent des Fahrpreises als Eigenanteil zu zahlen. Ab einem Fahrpreis
von 100,-€ beträgt der Eigenanteil 10,-€.

Wenn Sie zuzahlungsbefreit sind, müssen Sie bei Fahrtantritt Ihren
Befreiungsausweis beim Fahrer:in vorzeigen, damit wir das entsprechend
mit der Krankenkasse abrechnen können.