Leistungen
Zu den üblichen Fahrten bieten wir auch folgende Fahrten an:
Kranken- und Dialysefahrten
Fahrten zur Strahlen- und Chemotherapie
Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung
Rollstuhlfahrten
Nicht jede Krankenfahrt wird automatisch von der Krankenkasse übernommen.
Hier finden Sie die grundlegenden Informationen dazu:
Krankenfahrten zur Einweisung ins Krankenhaus oder zur Entlassung von dort werden
grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Ebenso werden Fahrten zu
stationären Vor-und Nachuntersuchungen innerhalb eines Zeitraumes
von 10 Tagen vor und 10 Tagen nach dem Krankenhaus-Aufenthalt übernommen.Bei ambulanten Fahrten zu Ärzten oder Kliniken muss vom Patienten:in eine
schriftliche Kosten-Übernahme bei der Krankenkasse beantragt werden,
und zwar vor Antritt der Fahrt.Bei Patienten:innen, die einen Schwerbehinderten-Ausweis mit den Kennzeichen
AG, BI oder H besitzen, wird jede Krankenfahrt ausnahmslos von der
Krankenkasse übernommen.Bei Patienten:innen mit mindestens Pflegegrad 3 oder 4 und einem
Schwerbehinderten-Ausweis mit einem Kennzeichen G, AG, BI oder H,
wird ebenfalls jede Fahrt von der Krankenkasse übernommen.
Zahlung von Eigenanteil bei Krankenfahrten
Jeder Fahrgast, der nicht zuzahlungsbefreit ist, muss einen Eigenanteil
zu seiner Krankenfahrt leisten. Dieser beträgt 5,-€ bei einem Fahrpreis
von bis zu 50,-€. Bei einem Fahrpreis über 50,-€ bis zu 99,- € sind
10 Prozent des Fahrpreises als Eigenanteil zu zahlen. Ab einem Fahrpreis
von 100,-€ beträgt der Eigenanteil 10,-€.
Wenn Sie zuzahlungsbefreit sind, müssen Sie bei Fahrtantritt Ihren
Befreiungsausweis beim Fahrer:in vorzeigen, damit wir das entsprechend
mit der Krankenkasse abrechnen können.